Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02   

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https://dejure.org/2004,12594
OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2004 - VII-Verg 12/02, Verg 12/02, VII-Verg 14/02, Verg 14/02 (https://dejure.org/2004,12594)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 15, 383
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).

    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).

  • VK Arnsberg, 04.02.2002 - VK 2-16/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) aufgehoben, soweit darin ein Streitwert festgelegt worden ist.

    Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin, und zwar soweit sie gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 4. Februar 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 12/02) und gegen den Änderungsbeschluss der Vergabekammer vom 1. März 2002 (Aktenzeichen der Beschwerde VII - Verg 14/02 - beide Beschlüsse der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen VK 2 - 16/2001) gerichtet sind, zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die über Nebenentscheidungen der Vergabekammer zu treffenden Beschwerdeentscheidungen ergehen ohne mündliche Verhandlung (vgl. Senat NZBau 2001, 165, 166 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Senats ist gegen diese Entscheidung der Vergabekammer nichts einzuwenden (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

    Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Sie ist im Rahmen der Ermittlung der notwendigen Anwaltskosten des erstattungsberechtigten Beteiligten darauf beschränkt, den Gegenstandswert im Sinn eines hierfür erforderlichen Berechnungselements inzident zu prüfen und festzulegen (vgl. OLG Koblenz VergabeR 2001, 123, 126 f.; OLG Jena VergabeR 2002, 202, 203; Senat, Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 9 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 62/03

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Die genannten Vorschriften sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur im Fall einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern ebenfalls anzuwenden, wenn der Antragsteller - wie im vorliegenden Fall - den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 9.8.2001, Az, Verg 1/01, vom 19.2.2002, Az. Verg 33/01, vom 9.12.2002, Az. Verg 35/02, und vom 25.2.2004, Az. VII - Verg 62/03).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - Verg 23/00

    Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2004 - Verg 12/02
    Daher scheidet eine Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren durch den Senat aus (vgl. Senatsbeschluss vom 18.10.2002, Az. Verg 23/00 = WuW/E Verg 699 f. und Beschluss vom 3.7.2003, Az. Verg 29/00, Beschlussabdruck S. 10).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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